11.2.4 - Aufsichtspersonal
Zielgruppe
Spezifische Schulung von Personen, die mit der unmittelbaren Aufsicht über Personen betraut sind, die Sicherheitskontrollen durchführen (Aufsichtspersonal)
Dauer
39 Unterrichtseinheiten (UE)
Inhalte
- Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und der Verfahren für ihre Einhaltung.
- Kenntnis der Aufsichtsaufgaben.
- Kenntnis der internen Qualitätskontrolle.
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände.
- Kenntnis der Sofortmaßnahmen.
- Fähigkeit zur Betreuung und Schulung am Arbeitsplatz und zur Motivation anderer.
- Kenntnisse in Techniken der Konfliktbewältigung.
- Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren (falls der Text abgeschnitten wurde, bitte fahren Sie fort).
Zertifikat
Nach Abschluss der Schulung wird jedem Teilnehmer eine Schulungsbescheinigung gem. § 8 LuftSiSchulV ausgehändigt, die von einem Ausbilder unterzeichnet ist.
