11.2.6 Schulung von anderen Personen als Fluggästen, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen benötigen
Inhalt
- Kenntnis zur Sicherheitskultur am Arbeitsplatz
- Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen.
- Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften.
- Kenntnis über die Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen.
- Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren.
- Kenntnis über die Zugangskontrolle und die einschlägigen Kontrollverfahren.
- Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Flughafenausweise.
- Kenntnis der Meldeverfahren.
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände, so wie auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle.
Zielgruppe
- Diese Schulung richtet sich an andere Personen als Fluggäste, die unbegleiteten Zugang zu den Sicherheitsbereichen benötigen und nicht unter die Nummern 11.2.3. bis 11.2.5. und 11.5. der VO(EU) 2015/1998 fallen.
- Sonstiges Personal LVG´en
- Flughafenpersonal
Zertifikat
Schulungsbescheinigung gem. § 8 LuftSiSchulV
